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Bauleitplanung

Bauleitplanung

Bauleitpläne im Verfahren

Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne und sonstiger städtebaulicher Satzungen sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Baugesetzbuch fester Bestandteil dieser Verfahren. Hier finden Sie Bekanntmachungen und Informationen zu den aktuellen Beteiligungsverfahren:

Veröffentlicht am 15.06.2021

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mischgebiet „Am Mühlweg“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Inkrafttreten nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke enthalten die Bebauungspläne. Sie werden für einzelne Teilbereiche innerhalb der Gemeinde aufgestellt und konkretisieren die Aussagen des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung mit einem Umweltbericht. Eine Sonderform stellt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan (Vorhaben-und Erschließungsplan) dar, er wird in der Regel für ein konkretes Einzelvorhaben erstellt.

Ein weiteres Instrument der städtebaulichen Planung stellen die Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (Innenbereichssatzungen) dar. Damit wird der unbeplante Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Satzungen nach §35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzungen) blenden - bei unveränderter Außenbereichsqualität der Vorhaben - einzelne öffentliche Belange als Zulässigkeitshindernis aus.

Die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, Satzungen der Gemeinde dienen ausschließlich Informationszwecken. Die Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne ist nicht abschließend. Die Pläne wurden gescannt und können tlw. unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sowie nicht maßstabsgerecht sein.

Für Auskünfte zu Bebauungsplänen bzw. Satzungen wenden sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich.

 

Übersichtsplan Gebiete

Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne/Satzungen:

Rechtswirksamer Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist die Bodennutzungskonzeption für das gesamte Gemeindegebiet. Als "vorbereitender Bauleitplan" bildet der Flächennutzungsplan eine wesentliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Die Darstellung lässt keine genaue Zuordnung einzelner Grundstücke zu den geplanten Flächennutzungen zu. Diese Parzellenunschärfe ist beabsichtigt, da der Flächennutzungsplan städtebauliche Planungen nur vorbereiten soll. Eine detaillierte Umsetzung erfolgt dann in "Bebauungsplänen".

Seit 01.02.1996 ist der Flächennutzungsplan wirksam.

Zur Information ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht für das Gemeindegebiet Pechbrunn dargestellt. Für weitere Auskünfte wenden sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich.

Der nachfolgenden Aufstellung können Sie zwischenzeitlich wirksame Änderungen / Berichtigungen entnehmen.

1. Änderung: Westlich der Mitterteicher Straße vom 09.09.2009
2. Änderung: Westlich der Mitterteicher Straße vom 29.05.2013

Datenschutz in der Bauleitplanung

Im Rahmen der Beteiligungen zur Bauleitplanung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Mit den Datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfahren Sie aus welchen Gründen die Gemeinde Pechbrunn Ihre personenbezogenen Daten erhebt, bei wem die Gemeinde sie erhebt und was mit Ihren Daten passiert. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte in Fragen des Datenschutzes informiert und Kontaktadressen benannt.

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